Kosten und Bezahlung

Grundsätzlich ist eine osteopathische Behandlung eine private Leistung. D.h. Du/Sie müssen die Kosten selbst tragen.
Jedoch beteiligen sich – seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 – die gesetzlichen Krankenkassen anteilig an den Kosten.

Voraussetzung ist, dass die Therapie durch eine:n Therapeuten:in ausgeführt wird, welcher eine osteopathische Ausbildung mit 1350 Stunden absolviert hat und durch einen Osteopathieverband vertreten wird. Ich empfehle jedoch unbedingt, dies vorher mit dem jeweiligen Kostenträger zu klären!

Als zertifiziertes Mitglied des Verbandes Freier Osteopathen e. V. erfülle ich die geforderten hohen Qualitätsstandards und bin dort auf der Therapeut:innenenliste namentlich geführt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. 
Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter (Angaben ohne Gewähr):http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Sollte Ihre/Deine Krankenkasse Osteopathie unterstützen, dann benötigen Sie/Du eine „Empfehlung für Osteopathie“, die Sie/Du von Ihrem/Deinem Arzt/Ärztin (Hausärztin, Orthopäd:in, Gynäkolog:in, Kieferorthopäd:in, etc.) auf einem Privatrezept erhalten. Diese Empfehlung ist für den Arzt Kontingent unabhängig, das heißt der Arzt ist im Bezug auf die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal nicht eingeschränkt. Jedoch richtet sich die Anzahl der Bezuschussungen pro Kalenderjahr nach Ihrer Krankenkasse.

Behandlungskosten gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung liegen bei gesetzlich versicherten Patient:innen bei ca. 100 €.

Student:innen/Auszubildende
Gesetzlich versicherten Studierenden/Auszubildenden stelle ich eine vergünstigte Gebühr von 85 € in Rechnung. Hierfür ist ein Immatrikulationsnachweis vorzuweisen.

Die Kosten einer osteopathischen Kinderbehandlung liegen bei 70€.

 

Private Krankenversicherung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen (GEBÜH). Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktiker:innenleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.

Ich erstelle Rechnungen direkt an die Patient:innen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen (GebüH) für Privatversicherte, sowie nach dem Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO) für Selbstzahlende erstellt werden.

Terminabsagen
Sollten Sie/Du einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie/Dich diesen mindestens 24 Stunden vorher, entweder über eine SMS oder einen persönlichen Anruf abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die ich nicht anderweitig vergeben konnte, muss ich Ihnen/Dir leider in Rechnung stellen.

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